Schülerpraktikum

Klasse 7, 8 und 9

Unsere Schule führt für die Schüler der 7. , 8. und 9. Klassen Betriebspraktika durch. Die Praktika sollen den Schülern Erfahrungen in der Arbeitswelt ermöglichen und sie bei der Berufsorientierung unterstützen. Für die Auswahl des Praktikumsplatzes ist der Schüler selbst verantwortlich. Sofern der Schüler zum angegebenen Termin keinen Praktikumsplatz gefunden hat, unterstützt der Praktikumsleiter den Schüler.

In der Klassenstufe 7 findet ein dreitägiges “Schnupperpraktikum” statt.

Die Praktika der Klassenstufe 8 und 9 finden für die jeweilige Klasse ein Halbjahr lang regelmäßig an einem Tag der Woche statt.


Diese Betriebspraktika sind verbindliche Schulveranstaltungen. Die Schüler unterliegen für die Dauer des Betriebspraktikums automatisch der gesetzlichen Unfallversicherung und sind im Rahmen des kommunalen Schadensausgleichs haftpflichtversichert. Ein Anspruch auf Vergütung besteht nicht.

Eine ärztliche Untersuchung vor Beginn des Betriebspraktikums ist nicht notwendig, außer wenn das Praktikum in Betrieben durchgeführt wird, in denen die Schüler mit der Herstellung von Lebensmitteln zu tun haben bzw. in Einrichtungen mit Gemeinschaftsverpflegung (z.B. Küche, Restaurant, Kindertageseinrichtungen, Pflegeheimen, Krankenhäusern) tätig sind. Dann wird ein Gesundheitszeugnis vom Gesundheitsamt Pirna benötigt. Die Untersuchung ist für das Schülerpraktikum kostenfrei. Die Schüler erhalten von uns die entsprechende Bestätigung für das Gesundheitsamt.

Hinweise

Die Schüler suchen sich selbst einen Praktikumsplatz. Er sollte ihren beruflichen Interessen und Fähigkeiten entsprechen.

Die Praktikumsvereinbarung (in der Klassenstufe 8/9 befindet sie sich im Berichtsheft) ist mit den Unterschriften von Betrieb, Eltern und Schüler/-in im Sekretariat abzugeben. Erst dann unterzeichnet die Schule die Vereinbarung.

Jeder Schüler erhält vom Betrieb eine Praktikumseinschätzung. Diese ist nach dem Praktikum in der Schule vorzulegen.

Termine für die Betriebspraktika im Schuljahr 2022/ 2023

Klasse

Praktikumszeitraum

Praktikumsart

7a/b

26.04.2023 bis 28.04.2023

Schnupperpraktikum

8a

09.09.2022 bis 03.02.2023

Langzeitpraktikum

8a

10.10.2022 bis 14.10.2022

Wochenpraktikum

8b

03.03.2023 bis 30.06.2023

Langzeitpraktikum

8b

27.03.2023 bis 31.03.2023

Wochenpraktikum

9a

06.09.2022 bis 07.02.2023

Langzeitpraktikum

9b

28.02.2023 bis 26.06.2023

Langzeitpraktikum

 Hier können die Dokumente im pdf-Format heruntergeladen werden:

7ab_Praktikumsvereinbarung_2022_23

8a Praktikumsvereinbarung_2022_23

8b Praktikumsvereinbarung_2022_23

9a Praktikumsvereinbarung_2022_23

9b Praktikumsvereinbarung_2022_23

EB_Durchführung_7_Schnupperpraktikum

EB_Durchführung_8_Langzeitpraktikum

EB_Durchführung_9_Langzeitpraktikum

EB_Hinweise_Praktika

Praktikumseinschätzung durch den Betrieb

Vertrag Zusatzpraktikum

 

Gesundheitszeugnis nach § 43 Infektionsschutzgesetz

Wer ein Gesundheitszeugnis für das Praktikum benötigt, sollte sich im Bürgerbüro des Landratsamtes Pirna zu einer Belehrung anmelden.

Voraussetzungen:

  • Voraussetzung für die Ausstellung dieses Nachweises ist die Teilnahme an einer entsprechenden Belehrung  im Referat Gesundheitsamt des Landkreises.
  • Die Belehrungen erfolgen in der Gruppe und dauern ca.  1 – 2 Stunden. Sie finden  im Landratsamtgebäude im Schloss Sonnenstein, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna, in der Regel dienstags 10:00 Uhr , 14.00 Uhr und/ oder 16:00 Uhr sowie  donnerstags 14:00 Uhr  statt.  Der Raum wird Ihnen an der Information bzw. im Bürgerbüro mitgeteilt.
  • Eine Voranmeldung unter Tel.  03501/515-0 oder per E-Mail an Buergerbuero.pirna@landratsamt-pirna.de ist zwingend erforderlich.
  • Bei der Anmeldung sind folgende Angaben mitzuteilen:
    • Name, Vorname
    • Adresse
    • Geburtstag
    • Tel.-Nr. für evtl. Rückruf bei Terminänderung
    • Beginn der Tätigkeit (Datum), Art der Tätigkeit (z. B. Bäckerei, Fleischerei, Erzieherin in der Kita, Tagesmutter )

    Die Bescheinigung darf bei Beginn der erstmaligen Aufnahme der Tätigkeit nicht älter als 3 Monate sein, gilt dann aber unbegrenzt weiter. Eine Unterbrechung oder ein Wechsel der Tätigkeit hat keine Auswirkung auf die Gültigkeit der Bescheinigung gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz.

    Dokumente: Der Personalausweis ist mitzubringen. Der Impfausweis kann zur Überprüfung, Beratung und ggf. Impfung (Chipkarte bitte mitbringen) vorgelegt werden.

    Hinweis: Bei Schülern unter 16 Jahren ist die Teilnahme an der Belehrung nur in Begleitung eines Sorgeberechtigten möglich.

    Gebühren: 30,00 Euro (Gebührenbefreiung besteht für Schulpraktikanten und für Schüler der Berufsschulzentren im Rahmen eines Berufsvorbereitungs- bzw.  -grundbildungsjahres sowie für ein Freiwilliges Soziales Jahr)

Landratsamt-Pirna, Amtsärztlicher Dienst

Antrag auf Fahrkostenzuschuss

Wer einen Antrag auf Fahrkostenzuschuss benötigt kann sich diesen hier herunterladen.

https://www.landratsamt-pirna.de/schuelerbefoerderung.html

Hinweise zur Schülerbeförderung 2022/2023: hier klicken

Antrag auf geförderte Schülerbeförderung 2022/2023: hier klicken

Anlage P – nur gültig mit dem Antrag auf geförderte Schülerbeförderung: hier klicken

Anlage E – nur gültig mit dem Antrag auf geförderte Schülerbeförderung: hier klicken