Schülerpraktikum

Klasse 7, 8 und 9

Unsere Schule führt für die Schüler der 7. , 8. und 9. Klassen Betriebspraktika durch. Die Praktika sollen den Schülern Erfahrungen in der Arbeitswelt ermöglichen und sie bei der Berufsorientierung unterstützen. Für die Auswahl des Praktikumsplatzes ist der Schüler selbst verantwortlich. Sofern der Schüler zum angegebenen Termin keinen Praktikumsplatz gefunden hat, unterstützt der Praktikumsleiter den Schüler.

In der Klassenstufe 7 findet ein dreitägiges “Schnupperpraktikum” statt.

Die Praktika der Klassenstufe 8 und 9 finden für die jeweilige Klasse ein Halbjahr lang regelmäßig an einem Tag der Woche statt.

Diese Betriebspraktika sind verbindliche Schulveranstaltungen. Die Schüler unterliegen für die Dauer des Betriebspraktikums automatisch der gesetzlichen Unfallversicherung und sind im Rahmen des kommunalen Schadensausgleichs haftpflichtversichert. Ein Anspruch auf Vergütung besteht nicht.

Eine ärztliche Untersuchung vor Beginn des Betriebspraktikums ist nicht notwendig, außer wenn das Praktikum in Betrieben durchgeführt wird, in denen die Schüler mit der Herstellung von Lebensmitteln zu tun haben bzw. in Einrichtungen mit Gemeinschaftsverpflegung (z.B. Küche, Restaurant, Kindertageseinrichtungen, Pflegeheimen, Krankenhäusern) tätig sind. Dann wird ein Gesundheitszeugnis vom Gesundheitsamt Pirna benötigt. Die Untersuchung ist für das Schülerpraktikum kostenfrei. Die Schüler erhalten von uns die entsprechende Bestätigung für das Gesundheitsamt.

Hinweise

Die Schüler suchen sich selbst einen Praktikumsplatz. Er sollte ihren beruflichen Interessen und Fähigkeiten entsprechen.

Die Praktikumsvereinbarung (in der Klassenstufe 8/9 befindet sie sich im Berichtsheft) ist mit den Unterschriften von Betrieb, Eltern und Schüler/-in im Sekretariat abzugeben. Erst dann unterzeichnet die Schule die Vereinbarung.

Jeder Schüler erhält vom Betrieb eine Praktikumseinschätzung. Diese ist nach dem Praktikum in der Schule vorzulegen.

Hier können die Dokumente im pdf-Format heruntergeladen werden:

7abc_Praktikumsvereinbarung_SP_2024_25

8a_8c-1_Praktikumsvereinbarung_LP_2024_25

8a_8c-1_Praktikumsvereinbarung_WP_2024_25

8b_8c-2_Praktikumsvereinbarung_LP_2024_25

8b_8c-2_Praktikumsvereinbarung_WP_2024_25

9a_Praktikumsvereinbarung_LP_2024_25

9b_Praktikumsvereinbarung_LP_2024_25

EB_Durchführung_7_Schnupperpraktikum

EB_Durchführung_8_Langzeitpraktikum

EB_Durchführung_9_Langzeitpraktikum

EB_Hinweise_Praktika

Termine_Langzeitpraktika_2024_25

Vertrag_Zusatzpraktikum

Praktikumseinschätzung durch den Betrieb

 

Gesundheitszeugnis nach § 43 Infektionsschutzgesetz

Wer ein Gesundheitszeugnis für das Praktikum benötigt, sollte sich im Bürgerbüro des Landratsamtes Pirna zu einer Belehrung anmelden.

Voraussetzungen:

  • Voraussetzung für die Ausstellung dieses Nachweises ist die Teilnahme an einer entsprechenden Belehrung  im Referat Gesundheitsamt des Landkreises.
  • Die Belehrungen erfolgen in der Gruppe und dauern ca.  1 – 2 Stunden. Sie finden  im Landratsamtgebäude im Schloss Sonnenstein, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna, in der Regel dienstags 10:00 Uhr , 14.00 Uhr und/ oder 16:00 Uhr sowie  donnerstags 14:00 Uhr  statt.  Der Raum wird Ihnen an der Information bzw. im Bürgerbüro mitgeteilt.
  • Eine Voranmeldung unter Tel.  03501/515-0 oder per E-Mail an Buergerbuero.pirna@landratsamt-pirna.de ist zwingend erforderlich.
  • Bei der Anmeldung sind folgende Angaben mitzuteilen:
    • Name, Vorname
    • Adresse
    • Geburtstag
    • Tel.-Nr. für evtl. Rückruf bei Terminänderung
    • Beginn der Tätigkeit (Datum), Art der Tätigkeit (z. B. Bäckerei, Fleischerei, Erzieherin in der Kita, Tagesmutter )

    Die Bescheinigung darf bei Beginn der erstmaligen Aufnahme der Tätigkeit nicht älter als 3 Monate sein, gilt dann aber unbegrenzt weiter. Eine Unterbrechung oder ein Wechsel der Tätigkeit hat keine Auswirkung auf die Gültigkeit der Bescheinigung gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz.

    Dokumente: Der Personalausweis ist mitzubringen. Der Impfausweis kann zur Überprüfung, Beratung und ggf. Impfung (Chipkarte bitte mitbringen) vorgelegt werden.

    Hinweis: Bei Schülern unter 16 Jahren ist die Teilnahme an der Belehrung nur in Begleitung eines Sorgeberechtigten möglich.

    Gebühren: 30,00 Euro (Gebührenbefreiung besteht für Schulpraktikanten und für Schüler der Berufsschulzentren im Rahmen eines Berufsvorbereitungs- bzw.  -grundbildungsjahres sowie für ein Freiwilliges Soziales Jahr)

Landratsamt-Pirna, Amtsärztlicher Dienst

Antrag auf Fahrkostenzuschuss

Wer einen Antrag auf Fahrkostenzuschuss benötigt kann sich diesen hier herunterladen.

https://www.landratsamt-pirna.de/schuelerbefoerderung.html