Hausordnung
Präambel: Ein reibungslos ablaufender Unterricht und ein gutes Schulklima mit Regeln für alle Beteiligten, Lehrer, Schüler, Eltern ist die Grundlage für ein angenehmes Gemeinschaftsleben an unserer Schule.
- Allgemeine Regeln
- Die Schulleitung hat das Hausrecht.
- Weisungen der Lehrer und technischen Mitarbeiter werden befolgt.
- Das Betreten und Verlassen des Schulhauses erfolgt durch den Haupteingang der Marie-Curie-OS Dohna.
- Von Unterrichtsbeginn- bis -ende, einschließlich der Pausen und Ausfallstunden, sowie bei allen Schulveranstaltungen, darf das Schulgelände nicht verlassen werden. Die Schüler halten sich auf dem Oberschulgelände auf. Die Schüler der Klassen 9 und 10 dürfen in den Freistunden das Schulgelände verlassen.
- Das Mitbringen von Gegenständen, die Gesundheit und Leben bedrohen können, ist verboten. Dazu gehören u.a.:
- Hieb- und Stichwaffen (einschließlich Taschenmesser)
- Zündmittel und Schusswaffen
- Im gesamten Schulgelände und Schulgebäude sind das Trinken von Alkohol und Energiedrinks, das Rauchen, E-Zigaretten, E-Shishas und der Gebrauch von Suchtmitteln verboten.
- Im engen schulischen Bereich (Aufenthalt in der Schule sowie Teilnahme an schulischen Veranstaltungen) besteht ein striktes Verbot, Cannabisprodukte, gleich in welcher Menge und Form mit sich zu führen. Dies gilt für alle Personen, die sich im Schulgebäude und auf dem Schulgelände aufhalten und an schulischen Veranstaltungen (§26 SächsSchulG) teilnehmen.
- Das Fahren mit Zweirädern, sowie mit Rollschuhen und Skateboards u. ä. ist auf dem gesamten Schulgelände und Schulgebäude nicht erlaubt.
- Für mitgebrachte Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen.
- Die Kleidung sollte generell der Arbeitsatmosphäre einer Schule angemessen sein und die Oberbekleidung ist im Spind abzulegen.
- Im Modulbau sind Wechselschuhe zu tragen.
- Das Tablet ist ein Arbeitsgerät und daher im schulischen Kontext nur zu diesem Zweck zu benutzen. In den Pausen ist die Nutzung des Tablets nicht gestattet. Andere elektronische Endgeräte dürfen nur in der Hofpause zum Einsatz kommen.
- Das Benutzen von (elektronischen) Geräten, welche bei der Nutzung den Unterricht oder Schulalltag stören bzw. den Benutzer selbst oder andere Schüler vom Unterricht ablenken, ist untersagt.
- Während Freistunden dürfen sich die Schüler im Schulgebäude aufhalten.
- Unterricht
- Beim Vorklingeln haben alle Schüler in den Klassenzimmern zu sein.
- Kommt fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn kein Lehrer in den Raum, teilt der Klassensprecher dies im Sekretariat mit.
- Das Trinken von koffeinfreien Getränken ist erlaubt, wenn es nicht stört.
- Das Kaugummikauen ist verboten.
- Pausen
- In den Pausen bewegen sich alle Schüler ruhig und rücksichtsvoll im Schulgelände.
- Hofpause ist für alle Schüler der Klassen 5-9 auf dem Hof. Klasse 10 entscheidet selbst.
- Bei schlechtem Wetter ist Hauspause.
- Im Speiseraum gilt die Speiseraumordnung.
- Die Fenster sind in der Pause geschlossen.
- Der Fahrradständerbereich wird in der Hofpause nicht betreten.
- Ordnung
- Auf dem Schulgelände und im Schulgebäude halten wir Ordnung und Sauberkeit und gehen mit Schul- und Fremdeigentum pfleglich um.
Verstöße gegen die Hausordnung werden mit Arbeitseinsätzen, Informationen an die Eltern, Ersatzleistungen sowie mit Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen entsprechend der Schulordnung geahndet. Bei Verstößen gegen gesetzliche Regelungen sowie die Hausordnung im Zusammenhang mit Cannabisprodukten richtet sich das Vorgehen nach dem jeweiligen Personenkreis, dem der Verstoß zuzurechnen ist.
Dohna, 05.08.2024